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Studie TRANS-OP


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Beantragung ambulanter Psychotherapie


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Ein beträchtlicher Teil der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland wird über ein aufwändiges Antragsverfahren organisiert. Nicht zuletzt von Therapeuten wird die Frage gestellt, inwieweit dieses zu einer angemessenen und bedarfsgerechten Verteilung von Psychotherapie beiträgt. Geeignete Daten zur Beantwortung dieser Frage sind rar. Die Daten der TRANS-OP-Studie erlauben, diese Frage zu untersuchen.
Die Zahl der Sitzungen, für die die Kostenübernahme zugesagt wird, erwies sich als weitgehend unabhängig von der Art der Störung (ICD-10-Diagnose) und der Schwere der Beeinträchtigung der Behandlungsuchenden (SCL-90-R Globaler Schwere-Index; GBB Gesamtbelastung; Unterskala "soziale Rollenkompetenz" des EB-45 sowie Beeinträchtigung-Schwere-Score) zu Therapiebeginn. Sie wird vielmehr weitgehend von den administrativ vereinbarten Standardkontingenten für die drei anerkannten Psychotherapieformen bestimmt.


Für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie werden in der überwiegenden Mehrzahl 50 Sitzungen beantragt, für Verhaltenstherapie 45, und für Psychoanalyse häufig 80 und noch öfter 160 Sitzungen.

In der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle wird dem Antrag entsprochen. Abweichungen sind eher selten und betreffen vorwiegend die Extrembereiche: Werden mehr als 80 Sitzungen beantragt, wird vergleichsweise häufig auf - zunächst - 80 Sitzungen reduziert; werden weniger als 25 Sitzungen beantragt, wird vergleichsweise häufig erhöht.

Den Erstanträgen wird bei tiefenpsychologisch fundierter und Verhaltenstherapie fast ausnahmslos entsprochen. Bei den Psychoanalysen werden zumeist 80 Sitzungen erstattet, d. h. dass diejenigen Therapeuten, die mehr als 80 beantragten (160) "heruntergestuft" werden.
Es ist durchaus üblich, dass Fortsetzungsanträge gestellt - und bewilligt - werden. Eine Auswertung für diejenigen Studienteilnehmer, deren erste Kostenzusage zwei Jahre zurückliegt (N = 510), ergab, dass zwei Drittel von ihnen (67,5 %) keinen, ein Viertel einen, und 7,5 % bereits einen zweiten Verlängerungsantrag gestellt haben. Ob Verlängerung beantragt wird, ist weitgehend unabhängig von der Art der durchgeführten Psychotherapie (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse).
Unterschiedlich ist jedoch die Anzahl der zugesagten Sitzungen für die Fortsetzung: VT = 20, TP = 30, PA = 80 (Mediane). Diese - vorläufigen - Ergebnisse legen die Vermutung nahe, dass auch für die Fortsetzung administrative Aspekte eine wichtige Rolle spielen und kaum i. S. einer adaptiven Indikation entschieden wird.

Zusätzliche Informationen: 
Puschner, B. & Kordy, H. (2001). Der Zugang zur ambulanten Psychotherapie - eine Evaluation des Gutachterverfahrens. Verhaltenstherapie und psychosoziale Praxis, 33(3), 487-502.

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