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Ein beträchtlicher Teil
der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland wird über ein
aufwändiges Antragsverfahren organisiert. Nicht zuletzt von Therapeuten
wird die Frage gestellt, inwieweit dieses zu einer angemessenen und bedarfsgerechten
Verteilung von Psychotherapie beiträgt. Geeignete Daten zur Beantwortung
dieser Frage sind rar. Die Daten der TRANS-OP-Studie erlauben, diese Frage
zu untersuchen.
Die Zahl der Sitzungen, für die die
Kostenübernahme zugesagt wird, erwies sich als weitgehend unabhängig
von der Art der Störung (ICD-10-Diagnose) und der Schwere der Beeinträchtigung
der Behandlungsuchenden (SCL-90-R Globaler Schwere-Index; GBB Gesamtbelastung;
Unterskala "soziale Rollenkompetenz" des EB-45 sowie Beeinträchtigung-Schwere-Score)
zu Therapiebeginn. Sie wird vielmehr weitgehend von den administrativ vereinbarten
Standardkontingenten für die drei anerkannten Psychotherapieformen
bestimmt.
Für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie werden in
der überwiegenden Mehrzahl 50 Sitzungen beantragt, für
Verhaltenstherapie 45, und für Psychoanalyse häufig 80 und noch
öfter 160 Sitzungen.
In der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle
wird dem Antrag entsprochen. Abweichungen sind eher selten und betreffen
vorwiegend die Extrembereiche: Werden mehr als 80 Sitzungen beantragt,
wird vergleichsweise häufig auf - zunächst - 80 Sitzungen reduziert;
werden weniger als 25 Sitzungen beantragt, wird vergleichsweise häufig
erhöht.
Den Erstanträgen wird bei tiefenpsychologisch
fundierter und Verhaltenstherapie fast ausnahmslos entsprochen. Bei den
Psychoanalysen werden zumeist 80 Sitzungen erstattet, d. h. dass diejenigen
Therapeuten, die mehr als 80 beantragten (160) "heruntergestuft" werden.
Es ist durchaus üblich, dass Fortsetzungsanträge
gestellt - und bewilligt - werden. Eine Auswertung für diejenigen
Studienteilnehmer, deren erste Kostenzusage zwei Jahre zurückliegt
(N = 510), ergab, dass zwei Drittel von ihnen (67,5 %) keinen, ein Viertel
einen, und 7,5 % bereits einen zweiten Verlängerungsantrag gestellt
haben. Ob Verlängerung beantragt wird, ist weitgehend unabhängig
von der Art der durchgeführten Psychotherapie (Verhaltenstherapie,
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse). Unterschiedlich
ist jedoch die Anzahl der zugesagten Sitzungen für die Fortsetzung:
VT = 20, TP = 30, PA = 80 (Mediane). Diese - vorläufigen - Ergebnisse
legen die Vermutung nahe, dass auch für die Fortsetzung administrative
Aspekte eine wichtige Rolle spielen und kaum i. S. einer adaptiven Indikation
entschieden wird.
Zusätzliche Informationen:
Puschner, B. & Kordy, H. (2001). Der
Zugang zur ambulanten Psychotherapie - eine Evaluation des Gutachterverfahrens.
Verhaltenstherapie und psychosoziale Praxis, 33(3), 487-502.

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